Häufig gestellte Fragen
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Tiere, Tierschutz und Tierheim
Seit wann gibt es das Tierheim ?
Das Grundstück wurde zur Errichtung eines Tierheimes am 01.10.1970 an Herrn Hans Wietfeldt, Vertreter für den Tierschutz des Kreises Burgdorf e.V. übergeben. Dem Deutschen Tierschutzbund Ortsverein Hannover e.V. ist dabei ein Mitbenutzungsrecht zur Unterbringung und Betreuung herrenloser Tiere eingeräumt worden. Das war die erste offizielle Zusammenarbeit unter einem Dach. Mehr zur Vereinsgeschichte erfahren Sie hier
Nimmt das Tierheim Burgdorf alle gefundenen oder gebrachten Tiere auf ? Wann kann ein Tier im Tierheim abgeben werden ?
Wir unterscheiden zwischen FUNDtieren, also entlaufenen, ausgesetzten Tieren und
ABGABEtieren, also privaten Tieren, die aus verschiedenen Gründen von Ihren Besitzern abgegeben werden müssen.
Das Tierheim Burgdorf nimmt FUNDtiere aus den Gemeinden Burgdorf, Lehrte, Uetze und Sehnde auf. Zwischen 08.00 Uhr und 17.30Uhr können gefundene Tiere jederzeit im Tierheim abgegeben werden. Versuchen Sie zuerst, das Tierheim vorab anzurufen und über den Fund zu informieren. Unsere Telefonsprechzeiten sind:
werktags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und zu den Öffnungszeiten.
Sollten wir aufgrund eines Tierheim-Einsatzes nicht die Möglichkeit haben, das Tier persönlich anzunehmen oder Sie finden ein Tier außerhalb unserer Dienstzeiten, können Sie das Tier in einem der beiden frei zugänglichen Fundtier-Zwinger am Tierheim-Eingang mit isolierten Hundehütten unterbringen. Darin ist auch eine isolierte, verschließbare Box für Katzen/Kleintiere zu finden. Frisches Wasser steht den Tieren dort immer zur Verfügung und die Zwinger werden mehrmals täglich kontrolliert. An der Tür zum Zwinger sind Fundtier-Formulare angebracht. Nehmen Sie sich bitte noch die Zeit es auszufüllen und es in unserem Briefkasten zu hinterlegen.
Besitzer von privaten ABGABEtieren bitten wir dringend darum, sich vorab telefonisch oder per Email zu erkundigen, ob Kapazitäten zur Aufnahme ihres Tieres/ihrer Tiere vorhanden sind! Die Zahl der Tiere im Tierheim hat in den letzten Jahren derart zugenommen, so dass wir private Tiere nur eingeschränkt aufnehmen können. Ist eine Aufnahme möglich, wird eine Abgabegebühr fällig, die uns ermöglicht, das Tier bis zur Weitervermittlung entsprechend zu versorgen. Diese Gebühr richtet sich u.a. danach, ob das Tier gültig geimpft, gesund und ggf. bereits kastriert ist. Bitte beachten Sie auch, dass Tiere nur von ihrem rechtmäßigen Eigentümer dem Tierschutzverein übereignet werden können (persönlich oder mit entsprechender Vollmacht).
Wie kann der Eigentümer eines aufgefundenen Tieres ermittelt werden ?
Jedes aufgefundene Tier wird im Tierheim sofort auf einen Mikrochip oder eine Tätowierung (ist nur noch bei älteren Tieren zu finden) hin untersucht. Konnten wir eine Chip-Nummer auslesen, erkundigen wir uns umgehend bei einem der deutschen Haustierregister (TASSO e.V. oder Deutsches Haustierregister e.V.), ob das Tier dort auf den Namen des Eigentümers registriert wurde. Wenn eine solche Registrierung vorgenommen wurde, informiert das Haustierregister oder das Tierheim umgehend den Eigentümer des Tieres und er kann sein Tier zeitnah wieder in die Arme schließen. Eine Verwaltungsgebühr von Euro 15,00 wird bei Abholung fällig.
Leider gibt es immer noch sehr viele Tiere, besonders Katzen, die keinen Mikrochip tragen. Auch einige Hunde, für die seit dem 01.07.2013 eine Chip-Pflicht besteht, sind noch immer nicht gekennzeichnet oder registriert. In solchen Fällen schauen wir unsere Vermissten-Meldungen durch und stellen Fotos auf unsere Facebook-Seite, in der Hoffnung so den rechtmäßigen Halter zu finden.
Kann das Tier nicht direkt einem Halter zugeordnet werden, muss es für die Aufnahme in unseren Quarantänebereich von zwei unserer Tierpflegern eingangsuntersucht und mit Flohmittel und Wurmkur versorgt werden. Weiterhin wird es in der Tierheimverwaltung aufgenommen und die zuständige Fund-Gemeinde entsprechend informiert. Dieser ganze Aufwand kostet Zeit und somit Geld, daher wird für den Halter des Tieres eine Verwaltungsgebühr von Euro 30,00 zzgl. Unterbringungskosten fällig.
Wann hat das Tierheim für Besucher geöffnet?
Öffnungszeiten für Besucher sind montags, dienstags, donnerstags, freitags und samstags jeweils von 14:30 bis 17:00 Uhr. Bitte vereinbaren Sie vorweg einen Termin.
Telefonisch sind wir werktags von 8:30 bis 12:30 Uhr und von 14:30 bis 17:00 Uhr (außer Mittwoch und Sonntag) für Sie unter der Nummer 05136/3545 erreichbar.
Weitere Informationen finden Sie hier
Bietet das Tierheim Führungen an ?
Interessierte Gruppen sind herzlich eingeladen, an einer unserer Tierheimführungen teilzunehmen. Mittwochs bieten wir nach entsprechender Vereinbarung gerne einen Blick hinter unsere Kulissen an, berichten aus dem Alltag der Tierpfleger und erzählen die Geschichten unserer aktuellen Schützlinge. Auf Wunsch geben wir anschließend noch einen kleinen Einblick in die Körpersprache von Hund oder Katze - wie verhalte ich mich gegenüber Tieren richtig? Wann sollte ich lieber Abstand halten? Wie verständigen sich die Tiere untereinander?
Um einen Termin für eine Führung zu vereinbaren melden Sie sich bitte telefonisch im Tierheim-Büro unter
der Telefonnr. 05136/3545.
Wie teuer ist ein Tierheim-Tier und warum kostet es überhaupt etwas ein Tier aus dem Tierschutz zu übernehmen ?
Die Schutzgebühr, die bei der Adoption eines Tieres zu zahlen ist, soll deutlich machen, dass ein Tier einen materiellen und emotionellen Wert hat. Sie soll auch verhindern, dass es leichtfertig oder gar als Geschenk angeschafft und schnell wieder überflüssig und lästig wird. Besonders das Zeit- und Urlaubsmanagement für einen Hund oder eine Katze sollten besonders gut durchdacht sein. Natürlich ist die Schutzgebühr auch eine Unterstützung, um die Kosten der vorherigen Pflege und der medizinischen Versorgung des Tieres zu decken. Alle unsere Tiere erhalten eine tierärztliche Ein- und Ausgangsuntersuchung, werden parasitär behandelt, geimpft und mit einem Mikrochip gekennzeichnet. Alle Katzen, Rüden und Kleintier-Böcke werden, wenn es die Gesundheit erlaubt, generell kastriert. Katzenwelpen erhalten bei der Vermittlung einen Kastrationsgutschein und Verpflichtung für die spätere Kastration auf Kosten des Tierheims.
Wenn man bedenkt, was z.B. alleine schon eine Kastration und eine Impfung kosten, werden Sie allerdings feststellen, dass unsere Vermittlungs- beziehungsweise Schutzgebühren diese Kosten bei weitem nicht decken können. Aber so hilft dieses Geld von vermittelten Tieren all denen, die keine Chance haben ein neues Zuhause zu finden, weil sie alt, verhaltensauffällig oder zu krank sind. Und sie unterstützt kostenintensive Vorhaben, wie z.b. Kastrationen bei wildlebenden Katzen.
Ich interessiere mich für ein Tier. Was muss ich tun, um es zu bekommen?
Grundsätzlich gilt, dass Sie persönlich zu unseren Öffnungszeiten vorbeikommen müssen. Nur so können Sie das Tier kennenlernen und erfahren, ob die Chemie zwischen Ihnen stimmt. Bei Interesse an einem Hund bitten wir, wenn möglich, um eine kurze telefonische Anmeldung, so dass dieser Hund am Nachmittag nicht gerade zum Gassigehen herausgegeben wird, wenn Sie ihn kennenlernen möchten. Alles weitere erfahren Sie hier
Wird es vom Tierheim Nachkontrollen geben?
Das Tierheim behält sich das Recht vor, nach einer gewissen Zeit mindestens einen Kontrollbesuch bei Ihnen durchzuführen, wobei auch eventuell aufgetretene Fragen und Probleme geklärt werden können.
Ich möchte mein Tier auf der Seite des Tierheimes privat zur Vermittlung stellen. Was muss ich dafür tun?
Auf unser Homepage werden vorrangig Tiere gezeigt, die im Tierheim Burgdorf zur Vermittlung stehen. Allerdings besteht die Möglichkeit, das Tier auf unserer Homepage vorzustellen und privat weiterzuvermitteln. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Was kostet das Tierheim und wie wird es finanziert?
Im Monat verschlingt das Tierheim durchschnittlich über 20.000 EUR. Dieser Betrag setzt sich zusammen vor allem aus Tierarztkosten, Tierfutter, Energie, Investitionen für den Erhalt von Geräten und Gebäuden; auch Gehälter für die Mitarbeiter gehen in die Kosten ein.
Ein Teil dieser Kosten wird dem Tierheim von den Kommunen für die Aufnahme und Betreuung von Fundtieren erstattet. Der größte Teil muss allerdings durch Mitgliedsbeiträge, Patenschaften, Spenden und Erbschaften aufgebracht werden. Sie sehen daran, wie wichtig für uns die finanzielle Unterstützung durch Tierfreunde ist - ohne Hilfe könnte das Tierheim nicht bestehen. Auch ergibt sich daraus, dass die Vermittlung von Tierheim-Tieren und die Aufnahme privater Abgabe-Tiere nicht kostenlos sein kann.
- Tierhaar-Allergie
- Zeitmangel
- Platzmangel, Umzug
- Scheidung
- das Tier bleibt nicht allein
- Familiennachwuchs
- Fehlkauf
- der Amtstierarzt weist beschlagnahmte Tiere ein.
- die Polizei, die Feuerwehr oder Gerichtsvollzieher bringen Tiere, die zurückgelassen oder sichergestellt wurden zur Verwahrung ins Tierheim Burgdorf.
- Ausgesetzte Tiere werden von Findern zu uns gebracht oder sie werden außerhalb der Dienstzeiten direkt am/im Fundtierzwinger des Tierheims ausgesetzt.
- Fundtiere werden von ihren unbekannten Besitzern nicht abgeholt
Wie lange bleiben die Tiere durchschnittlich im Tierheim und was passiert mit Ihnen, wenn sie auch nach langer Zeit nicht vermittelt werden können?
Manche Tiere - vor allem junge (Rasse-)Hunde- und Katzen - bleiben oft nur wenige Wochen, sobald ein Tier nach der Quarantänezeit zur Vermittlung freigegeben wird. Andere Tiere warten Monate oder sogar Jahre im Tierheim.
Es wird kein Tier eingeschläfert, weil es nicht vermittelt werden kann! Jedes Tier bekommt eine Chance auf Vermittlung, und für jeden Topf findet sich irgendwann der passende Deckel - auch wenn es zwei oder mehr Jahre dauern kann. Die Tiere werden bis dahin liebevoll betreut und gewöhnen sich an den Tagesablauf im Tierheim. Durch aktive Tier-Paten und ehrenamtliche Gassigänger und Katzen wird unseren Langzeitinsassen der Tierheim-Alltag so schön wie möglich gestaltet. Schwer kranke oder sehr alte Tiere versuchen wir möglichst in Außenpflegestellen unterzubringen, so dass sie rund um die Uhr betreut werden können. Mehr zu unseren Pflegestellen und erforderlichen Voraussetzungen zur Aufnahme eines Pflegetieres lesen Sie hier
Ich habe beobachtet oder sehe regelmäßig, dass ein Tier/mehrere Tiere nicht artgerecht gehalten werden oder von ihren Besitzern misshandelt werden. Überprüft das Tierheim eine solche Anzeige ?
Das Tierheim Burgdorf verfügt leider über keine eigenen Tierschutzinspektoren, die Tierschutzanzeigen überprüfen könnten. Daher möchten wir Sie bitten sich telefonisch oder per Email an das
Veterinäramt der Region Hannover,
Telefon 0511/616-22095 oder fdvv@region-hannover.de
zu wenden. Hier nimmt man Ihre Anzeige auf und die Tierhaltung wird entsprechend überprüft.
Ich möchte gerne auf dem Laufenden bleiben?
Folgen Sie uns doch einfach auf Facebook! Die offizielle Facebook-Seite des Tierheims Burgdorf erreichen Sie unter dieser Adresse:
http://m.facebook.com/TierheimBurgdorf2.0
https://www.instagram.com/tierheimburgdorf/
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Hilfe und Unterstützung
Ich möchte ehrenamtlich helfen. Was gibt es im Tierheim zu tun?
Wir freuen uns über jedes Interesse, unser Tierheim zu unterstützen. Es gibt viele Möglichkeiten, sich einzubringen... schauen Sie selbst... hier
Achtung: Wer ehrenamtlich helfen möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein!
Ich möchte ehrenamtlich mit den Tierheimhunden Gassi gehen. Was muss ich dafür tun?
Um mit den Hunden vom Tierheim Gassi gehen zu dürfen, bitten wir Sie zunächst einen Termin für ein Kennenlerngespräch mit einem unserer Hundetierpfleger zu vereinbaren und sogenannte Ausführbedingungen unter Vorlage Ihres Personalausweises zu unterzeichnen. Es sollte eine gewisse Erfahrung im Umgang mit Hunden vorhanden sein. Bitte beachten Sie, dass Sie als Gassigänger volljährig sein müssen (Personen unter 18 Jahren in Begleitung sind selbstverständlich kein Problem).
Zu den Öffnungszeiten, nach vorheriger Terminabsprache, können volljährige Interessenten und Katzenfreunde unsere Katzen jederzeit besuchen. Wir freuen uns auch sehr über ehrenamtliche "Katzenstreichler", die nachmittags regelmäßig zu uns kommen, um unsere Tiere zu beschäftigen und Streicheleinheiten zu verteilen. Gerade für unsere ängstlichen, scheuen Tiger ist es unglaublich wichtig, dass sie sich (wieder) mit viel Zeit und Geduld an den Umgang mit Menschen gewöhnen. Ihre Vermittlungschance erhöht sich dadurch sehr.
Ich würde dem Tierheim gerne etwas spenden. Was für Möglichkeiten gibt es?
Das Tierheim freut sich jederzeit über Sachspenden (Decken, Futter usw.) genauso wie über finanzielle Unterstützung. Es besteht auch die Möglichkeit, Patenschaften für ein Tier oder Tiergruppen zu übernehmen. Alle Informationen dazu erhalten Sie unter der folgenden Rufnummer: 05136/3545. Zu den regulären Öffnungszeiten können Sie auch direkt ins Büro kommen. Wir informieren Sie gerne. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ich würde gerne Mitglied im Deutschen Tierschutzbund Ortsverein Hannover e.V. werden, um das Tierheim Burgdorf zu unterstützen. Wie mache ich das?
Um Mitglied zu werden, müssen Sie den entsprechenden Aufnahmeantrag ausfüllen und diesen unterschrieben dem Tierheim zukommen lassen. Der Verein ist Träger des Tierheims. Alle Informationen finden Sie hier.
Jobs, Ausbildung und Praktikum
Kann ich im Tierheim ein Praktikum machen ?
Anfragen zu Praktika erhalten wir sehr häufig und oftmals haben Schulpraktikanten alle den gleichen Terminwunsch. Fragen Sie daher bitte rechtzeitig nach einem freien Zeitraum. Andere Praktikanten nehmen wir natürlich ebenfalls auf, solange ein sogenannter Versicherungsträger für die Zeit des Praktikums vorhanden ist. Private Praktikumsplätze vergeben wir daher nicht.
Nähere Informationen finden Sie hier
Kann ich im Tierheim ein freiwilliges, soziales Jahr machen ?
Nein, für ein freiwilliges, soziales Jahr erfüllen wir die Anforderungen an das Unternehmen nicht.
Kann ich im Tierheim eine Ausbildung machen ? Welche Voraussetzungen sollte ich dafür mitbringen ?
Genaue Informationen finden Sie hier