Am 08.08.2026 ist wieder Weltkatzentag – was hat sich seit dem letzten Jahrestag in Niedersachsen getan?
Die Katze, ein wunderschönes, intelligentes, anschmiegsames und doch auch selbstständiges Wesen, das als Raubtier die größten Freiheiten in der Gruppe unserer Haustiere genießt. Kein anderes Haustier darf sich ohne Aufsicht, frei und ungehemmt durch ein Revier bewegen. Damit dies genauso bleiben kann, brauchen wir eine landes- oder besser noch bundesweite Katzenschutzverordnung, die nur kastrierten Tieren den Ausgang erlaubt. Durch die einzige Einschränkung in ihrem natürlichen Verhalten, also der Unterbindung von Vermehrung durch Kastration, können die faszinierenden Samtpfoten auch in Zukunft ihre Freiheit leben. Ohne dabei unerwünschten Nachwuchs, die nächste Generation kranker, hungernder oder streunender Katzen zu erzeugen.
Mit welcher Problemlage müssen wir uns weiterhin bei der Hauskatzen auseinandersetzen?
„Eine Hauskatze ist ein domestiziertes Haustier, das an ein Leben ohne menschliche Betreuung nicht mehr angepasst ist“, erläutert Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen. „Der Bestand verwildert lebender Hauskatzen, die auch tiermedizinischer Hilfe bedürfen, vergrößert sich ständig durch die Verpaarung mit unkastrierten Freigängerkatzen aus Privathaushalten“, so Ruhnke weiter. Hinzu kommen unkastrierte ausgesetzte, zurückgelassene und vernachlässigte Hauskatzen, die zum Ausgangspunkt neuer Ansammlungen werden.“
Und wie weit sind „wir“ in Niedersachsen mit der landesesweiten Kastrationspflicht gekommen?
Zuletzt hat das Bundesland Schleswig-Holstein eine landesweite Katzenschutzverordnung zum 01.07.2026 eingeführt. Dort stehen nun auch weiterhin Landesmittel für die erfolgreichen Kastrationsaktionen freilebender Hauskatzen zur Verfügung.
Wir in Niedersachsen beobachten hingegen seit Jahren, wie eine entsprechende Verordnung auf den Schreibtischen des Niedersächsischen Innen- und Landwirtschaftsministeriums verstaubt. Verlässt man sich in diesem Bundesland doch scheinbar weiterhin darauf, dass Ehrenamtliche in Tierschutzvereinen wie gewohnt kostenlos dafür sorgen, dass sich Katzen nicht völlig unkontrolliert vermehren und dadurch Leid und Elend produziert wird.
Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen e.V., wirkt hinsichtlich dieses Zustandes erstaunt: „Bereits am 21.06.2023 wurde vom niedersächsischen Landtag eine landesweite Katzenschutzverordnung beschlossen, die Halter*innen von Freigängerkatzen verpflichtet, diesen nur kastriert Freigang zu gewähren. Warum die kommunalen Spitzenverbände die Verordnung nicht einfordern, ist kaum nachzuvollziehen, weil auch die Kommunen Nutznießer wären. Weniger Fundkatzen, weniger Geld für die Fundtierverwahrung“
Drücken sich die Behörden vor ihrer Verpflichtung?
Fragt man bei Dieter Ruhnke nach, woran denn die Umsetzung der bereits beschlossenen Verordnung scheitert, fühlt man sich als Tierschützer mehr als ernüchtert: „Die Verantwortungsträger auf der niedersächsischen Landesebene, die mit der Einführung einer landesweiten, niedersächsischen Katzenschutzverordnung einen verlässlichen Rechtsrahmen schaffen könnten, lagern das Problem einfach weiterhin aus. Bis heute entlasten sich die Kommunen finanziell, indem sie Bürger:innen und Ehrenamtlichen in den Tierschutzvereinen ihre kommunale Aufgabe überlassen.“