Anhörung im Bundestag: Tierschutzbund fordert umfassende Nachbesserungen im Tierschutzgesetz
11. September 2026
„Die anstehende Novellierung muss genutzt werden, um das Tierschutzgesetz so weiterzuentwickeln, dass es dem Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz gerecht wird“, fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Der bisherige Gesetzentwurf sei bislang ein „Minimalentwurf“.
Die geplante verpflichtende Videoüberwachung soll in größeren Schlachtbetrieben eingeführt werden. Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums würde sie allerdings lediglich rund 230 der etwa 4.000 Schlachteinrichtungen in Deutschland betreffen. „Videoüberwachung ist richtig und wichtig. Umso unverständlicher ist es, dass kleinere Betriebe davon ausgenommen bleiben. Bei Tierschutzfragen darf es nicht um wirtschaftliche Interessen gehen! “, so Schröder. Die geplante Änderung greife damit zu kurz und zeige den fehlenden politischen Willen, den Tierschutz umfassender weiterzuentwickeln.
Novelle darf nicht auf Videoüberwachung reduziert werden
Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes sollte eine Novellierung des Tierschutzgesetzes nicht bei der Videoüberwachung stehen bleiben, sondern sollte genutzt werden, um bestehende Lücken im Tierschutzrecht zu schließen. „Wer das Tierschutzgesetz ändert, muss die Gelegenheit nutzen, Tieren tatsächlich mehr Schutz zu geben“, sagt Schröder. Dazu zählt der Verband unter anderem eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, eine Konkretisierung des Qualzuchtverbots und die Einführung einer Positivliste für die Haltung von Heimtieren. Auch ein Verbot der Anbindehaltung von Rindern, ein Ende von Lebendtiertransporten in Drittstaaten sowie eine klare gesetzliche Zielsetzung für den Ausstieg aus Tierversuchen gehören aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes zu den dringend erforderlichen Nachbesserungen.