Natur- und Tierschutzorganisationen fordern konstruktiven Dialog
Innerhalb weniger Wochen wurden in Niedersachsen vier junge Wolfsfähen erschossen. Abschussgenehmigungen vom zuständigen Umweltministerium lagen vor, allerdings für ganz andere Tiere.
Ende letzter Woche ist der Entwurf eines Praxisleitfadens zur rechtssicheren Entnahme von Wölfen in der Umweltministerkonferenz (UMK) der Länder gescheitert. Mithilfe des Leitfadens soll eine rechtssichere Entnahme von sogenannten Problemwölfen sichergestellt werden. Die Länder konnten jedoch keine Einigkeit über den Umgang mit dem Wolf erzielen.
Wie wichtig ein solcher Leitfaden wäre, zeigt sich am Beispiel von Niedersachsen. In diesem Bundesland wurden innerhalb weniger Wochen vier junge Wolfsfähen getötet. Erste Untersuchungen deuten darauf hin, dass alle vier geschossenen Fähen noch keine zwölf Monate alt, also noch Welpen, waren. Die vom Umweltministerium erteilten Ausnahmegenehmigungen galten jedoch für erwachsene Rüden, die an zahlreichen Nutztierrissen beteiligt gewesen sein sollen. Für die Natur- und Tierschutzorganisationen ist es völlig unverständlich, wie es zu so vielen schwerwiegenden Verwechslungen kommen konnte, insbesondere da in einem Fall sogar Drohnen eingesetzt wurden. Obwohl die Zahl der Wölfe langsam zunimmt, ist ihr Erhaltungszustand nicht gesichert, daher ist der versehentliche Abschuss einer jungen Fähe keine Bagatelle sondern ein massiver Verlust für den Artenschutz. Trotz dieser vier Fehlschüsse hält Niedersachsen an seinen Abschussplänen fest. Per Ausnahmegenehmigung ist es Jägern weiterhin erlaubt, den Rüden des Burgdorfer Rudels bis zum 31. August 2021 und die Fähe des Rudels ab dem 1. Juli 2021 zu jagen. Aus Sicht der Natur- und Tierschutzorganisationen ist das rechtswidrig. Zu dieser Zeit haben Wölfe bereits Welpen. Die Unterzeichnenden gehen davon aus, dass das Umweltministerium bewusst den Abschuss von Elterntieren in Kauf nimmt, damit dadurch in diesen Zeiträumen die Anzahl der Wölfe des betroffenen Rudels insgesamt reduziert werden kann.
Ferner kritisieren die Natur- und Tierschutzorganisationen, dass in den bekannt gewordenen Abschussgenehmigungen nicht den Maßgaben des Bundesnaturschutzgesetzes entsprechen. Dies schreibt einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Auftreten von Nutztierrissen und der Entnahme eines Tieres vor. In Niedersachsen lagen die Rissvorkommnisse aber schon drei bis sechs Monate zurück. Damit sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass auch tatsächlich das für die Risse verantwortliche Tier geschossen wird.
Bislang hält das Umweltministerium in Niedersachsen geheim, für welche Wölfe genau Abschussgenehmigungen erteilt wurden. Aus Sicht von Tierschutzorganisationen ein Skandal, denn dadurch entzieht man den klageberechtigten Verbänden die Möglichkeit diese rechtlich überprüfen zu lassen.
Angesichts der Situation in Niedersachsen besteht aus Sicht der Natur- und Tierschutzorganisationen dringend Handlungsbedarf. Wir fordern, dass wir bei der Überarbeitung des Praxisleitfadens zur rechtssicheren Entnahme von Problemwölfen mit unserer Expertise zum Wolfsverhalten und zum Herdenschutz angemessen einbezogen werden. Dies ist bisher leider nicht geschehen. Wir erwarten zudem, dass der Praxisleitfaden ohne Zeitdruck und gründlich überarbeitet wird. Seit der natürlichen Wiederkehr der Wölfe in Deutschland gegen Ende des 20. Jahrhunderts gab es aus Sicht der Verbände noch keinen einzigen Problemwolf, jedoch immense Versäumnisse beim Herdenschutz.
Eine Wolfspolitik, wie sie derzeit in Niedersachsen praktiziert wird, ist aus Sicht des Tier- und Artenschutzes nicht akzeptabel, sie spielt all denen in die Hände, die den Wolf gerne wieder ausrotten würden.
Die Pressemitteilung wird getragen durch:
- Interessengemeinschaft Wolfsfreunde Deutschland e.V. (IWD)
- Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutz e.V. (DJGT)
- Wildtierschutz Deutschland e.V.
- animal public e.V.
- Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.
- Partei Mensch Umwelt Tierschutz, Landesverband Niedersachsen
- NABU Heidekreis e.V.
- NABU Ortsgruppe Barnstorf
- NABU Burgdorf, Lehrte, Uetze e.V.
Kontakt und V.i.S.d.P.:
Cristina Patt, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutz e.V. (DJGT), Littenstraße 108, 10179 Berlin, c.patt@djgt.de
Ariane Müller, Interessengemeinschaft Wolfsfreunde Deutschland e.V. (IWD), Osterbinder Straße 3, 27211 Bassum, wolfsbuero-iwd@t-online.de, 0151-62 47 06 03