Barbara Otte-Kinast plant im Rahmen der beabsichtigten
Änderung des niedersächsischen Jagdgesetzes den Abschuss von
Hauskatzen ohne weitere Voraussetzungen zu gestatten, sobald
diese sich mehr als 300 m vom nächsten Wohnhaus entfernt
aufhalten. Eine solche Regelung entbehrt jeder
Verhältnismäßigkeit und jeglichen vernünftigen Grundes. Dazu
kommt, dass die Ministerin in den letzten Jahren viel Geld für
die Kastration von freilebenden Hauskatzen zur Verfügung
getellt hat. “Es hat den Anschein, dass man nun kein Geld mehr
zur Verfügung stellen wird, weil ein Abschuss günstiger sein
könnte”, so Dieter Ruhnke, Vorsitzende des
Landestierschutzverbandes Niedersachsen e.V.
Und nicht nur die Hauskatzen stehen im Visier der Ministerin.
In den Setz- und Brutzeiten dürfen gemäß Bundesjagdgesetz bis
zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht
notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden. Der Schutz
insbesondere der Muttertiere ist seit 1953 ein zentraler
Tierschutzbestandteil des Jagdrechtes und entsprechend seiner
Bedeutung als Straftatbestand im Bundesjagdgesetz
ausgestaltet.
Der Landestierschutzverband Niedersachsen hat gemeinsam mit
seinem Dachverband, der Deutschen Juristischen Gesellschaft
für Tierschutzrecht, dem Tierschutzverein Bremen und mit dem
Wildtierschutz Deutschland die Ministerin in einem offenen
Brief aufgefordert, diese Änderungsvorschläge im aktuellen
Entwurf zur Novellierung des Landesjagdgesetzes Niedersachsen
zu revidieren.
Es wurde eine Petition beim niedersächsischen Landtag eingereicht, mit der man die Streichung des Hauskatzenabschusses aus dem Jagdgesetz erreichen möchte.
Mit dem nachfolgenden Link können Sie die Petition einsehen und und bis zum 19.04.21 unterzeichnen.
https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/portal/nipetition/0/publicviewpetition?id=58