Bundestag entscheidet über Änderung des Tierschutzgesetzes:
Schutz von Versuchstieren in weiter Ferne
Um Versuchstiere besser zu schützen, stimmt der Bundestag morgen über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes ab. Der Bundesrat muss dem Gesetz im Anschluss ebenfalls zustimmen. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert die geplanten Änderungen als absolut unzureichend. Tierversuche in Deutschland würden auch in Zukunft nicht ausreichend kontrolliert werden. Die von der EU geforderte Angleichung an europäisches Recht wird damit aus Sicht der Tierschützer erneut nicht erreicht. Möglichkeiten, um Tierversuche über die EU-Mindestvorgaben hinaus einzuschränken, bleiben ungenutzt.
„Der Gesetzentwurf trägt in keiner Weise zu einem stärkeren Schutz von Versuchstieren bei. Die Punkte, die wir seit Jahren kritisieren und anmahnen, werden bis auf wenige kosmetische Änderungen so belassen wie zuvor. Die Bundesregierung scheitert erneut daran, die von der EU-Kommission geforderte Übereinstimmung mit dem EU-Recht herzustellen. Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form ist ein Schuss in den Ofen und eine Ohrfeige für das Staatsziel Tierschutz“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Weil EU-Vorgaben zu Tierversuchen 2013 mangelhaft in deutsches Recht umgesetzt wurden, hatte der Deutsche Tierschutzbund bei der EU-Kommission Beschwerde eingereicht. Diese leitete 2018 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Die „Nachbesserungen“, die Deutschland nun vornehmen will, sind ernüchternd: Das im Gesetzentwurf eingeführte „vereinfachte Genehmigungsverfahren“ ersetzt die bisherige Anzeigepflicht von Tierversuchen. Bisher anzeigepflichtige Versuchsvorhaben unterliegen damit zwar künftig der Genehmigung der Behörden, was durch Einführen einer Genehmigungsfiktion jedoch ad absurdum geführt wird: Wenn die Behörde nicht innerhalb einer Frist entscheidet, gilt der Antrag als genehmigt. Hinzu kommt, dass die Behörden weiterhin keine eigenständigen Überprüfungen der Anträge durchführen können. Stattdessen liegt es im Ermessen des Antragstellers, ob der Tierversuch wirklich unerlässlich und ethisch vertretbar ist. Der Deutsche Tierschutzbund hatte sich bereits an die EU-Kommission gewandt und gefordert, das Vertragsverletzungsverfahren nicht abzuschließen, bevor es nicht wirklich zu einer Harmonisierung mit geltendem EU-Recht kommt.
Möglichkeiten bleiben ungenutzt
Möglichkeiten, die das EU-Recht bietet, um Tierversuche sogar über die EU-Mindestvorgaben hinaus einzuschränken, ergreift Deutschland nicht. „Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf lässt die Bundesregierung die Gelegenheit verstreichen, eine neue Ära einzuläuten“, kommentiert Schröder. Der Deutsche Tierschutzbund fordert im Rahmen seiner Bundestagswahl-Kampagne „Mein Schicksal – Deine Wahl“ von den Parteien, sich in der nächsten Legislaturperiode für eine Gesamtstrategie für einen Ausstieg aus Tierversuchen einzusetzen. Zumindest sollte die Förderung von Alternativmethoden massiv ausgeweitet und schwerbelastende Versuche sowie Versuche an Primaten verboten werden. Eine vollständige Umsetzung der Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht sollte selbstverständlich sein. Mehr dazu unter: www.2021-tierschutz-wählen.de/tierversuche