EILMELDUNG: Die „Lizenz zum Töten“ im eigenen Garten – Niedersachsen schafft Rechtsraum für den Abschuss von Haustieren

Niedersachsen, 22. Juni 2026 – Morgen, am 23. Juni 2026, gegen 16:46 Uhr, droht eine Zäsur für jeden Haustierbesitzer in Niedersachsen. Der Landtag steht kurz davor, eine Jagd-Novelle zu verabschieden, die den Schutz von Haustieren in Teilen faktisch aufhebt. Während der effektive Katzenschutz in Niedersachsen seit Jahren politisch auf der Stelle tritt, legt die Landespolitik nun ein erschreckendes Tempo vor, um das Jagdrecht zulasten von Haustieren und öffentlicher Sicherheit zu novellieren. Tierglück Münster e.V. und Politik für die Katz‘ erheben schwere Vorwürfe gegen die federführende SPD und die beteiligten Kommunen:

„Es ist ein Schlag ins Gesicht aller Tierschützer“, empört sich Anke Feil, Initiatorin von Politik für die Katz‘. „Seit Jahren liegt eine beschlossene Katzenschutzverordnung in der Schublade und wird aus bürokratischen Gründen nicht konsequent umgesetzt. Doch kaum geht es darum, die Jagdrechte zu erweitern, schaltet die Politik plötzlich in den ‚Turbo-Modus‘. Dass die Novelle des Jagdrechts jetzt im Affenzahn durch den Landtag gepeitscht wird, ist hochgradig ungewöhnlich und wirft ein bezeichnendes Licht auf die Prioritäten der Verantwortlichen.“

Die Organisationen betonen den eklatanten Widerspruch in der Vorgehensweise: Während bei der Umsetzung von Kastrationspflichten und dem Schutz von Fundtieren seit Jahren auf Zeit gespielt wird, sollen nun unter dem Deckmantel der „Entbürokratisierung“ Jägern weitgehende Befugnisse eingeräumt werden, die weit über das bisherige Maß hinausgehen. Die Kombination aus drei gezielten gesetzlichen Hebeln schafft eine „Lizenz zum Töten“, die bisher ihresgleichen sucht und die grundgesetzlich geschützte Eigentumsgarantie aushebelt.

Die drei Säulen der Rechtsbeugung:

1. Die Flucht der Gemeinden aus der Verantwortung:
Kommunen entscheiden willkürlich, was ein „Fundtier“ ist. Trotz der klaren Leitentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 3 C 24.16), die Haustiere zwingend als zivilrechtliches Eigentum und nicht als herrenlose Sachen definiert, ignorieren Gemeinden diese Rechtsprechung systematisch. Sie setzen sich über Bundesrecht hinweg, um sich der finanziellen und organisatorischen Verantwortung für Fundtiere zu entledigen.

2. Die Legalisierung des Abschusses:
Das neue Jagdgesetz zementiert den Abschuss von Katzen als jagdliche Befugnis – auch in der Lebendfalle. Während der Gesetzgeber beim Hund richtigerweise das Eigentumsrecht achtet und das Einfangen als milderes Mittel vorschreibt, macht er bei Katzen eine Ausnahme. Das Eigentumsrecht von Katzenhaltern wird hier zum Spielball der Jäger degradiert. Der Jäger entscheidet, ob er ein verwildertes wilderndes Tier vor sich hat und ob er wohl weit genug vom nächsten Wohngebäude entfernt ist. Ohne rechtliches Gehör, Meldepflichten, Genehmigungen oder auch nur Dokumentation. Fallenstandorte bleiben ungemeldet. Die Totschlagfalle in Städten bleibt!

3. Die Freigabe der „befriedeten Bezirke“:
Durch die geplante „Entbürokratisierung“ wird die Schussabgabe in befriedeten Bereichen künftig zur reinen „Eigenverantwortung“ des Jägers. Eine behördliche Prüfung durch die Behörde fällt weg. Wer seine Katze in einer Lebendfalle nicht rechtzeitig findet, muss künftig damit rechnen, dass diese – ohne jeden Verwaltungsaufwand – direkt vor Ort in befriedeten Bezirken erschossen wird. Im Vollbewusstsein, dass eine gefangene Katze nicht wildern kann, hat der Landwirtschaftsausschuss dennoch darauf verzichtet, diese explizit von der Tötung auszunehmen.

Ein System mit Systemfehler: Die Jäger im Landtag

Federführend für diese Regelung zeichnet der zuständige SPD-Abgeordnete und Landwirtschaftsausschuss-Mitglied Christoph Willeke – selbst Jäger. Dass hier die ureigenen Interessen der Jäger-Lobby direkt in das Gesetz einfließen, ist kein parlamentarischer Zufall, sondern eine Interessenkollision auf Kosten der Bürger.

Das Ergebnis ist ein rechtsfreier Raum für Haustierhalter

Diese Zusammenschau ist das, was bisher niemand offen ausgesprochen hat: Die Politik liefert die Katzen final – ohne jede Kontrollinstanz – den Interessen von Jägern und Gemeinden aus, resümiert Sabine Mahlow, aktiv für Politik für die Katz‘. Die Aufgabe, den Eigentümer einer gefundenen Katze zu ermitteln, haben normalerweise die Kommunen. Wie praktisch, dass das Gesetz den Abschuss legitimiert und die behördliche Kontrolle in befriedeten Gebieten eliminiert wird. Im Netz kommentieren sie „SSS“: Schießen, Schaufeln, Schweigen.

„Wir erleben hier eine eiskalte Entstaatlichung der Gefahrenabwehr. Dass der Gesetzgeber sehenden Auges zulässt, dass Katzen in befriedeten Bezirken ohne behördliche Erlaubnis in Lebendfallen erschossen werden können, ist ein direkter Angriff auf das Privateigentum jedes Bürgers“, erklärt Melina Kraft, 1. Vorsitzende von Tierglück Münster e.V.

Ein politisches Systemversagen

Dass dieses Gesetz im „Affenzahn“ und ohne praktisch öffentliche Einsicht in die finalen Beratungsunterlagen durch den Landtag gepeitscht wird, unterstreicht die Arroganz dieses Vorhabens. Tierglück Münster e.V. und Politik für die Katz‘ fordern den sofortigen Stopp dieser Novelle. Wir rufen alle Bürger auf, sich dieser schleichenden Enteignung und dem Angriff auf ihre tierischen Familienmitglieder entgegenzustellen. Wer morgen für dieses Gesetz stimmt, bricht mit dem Grundgesetz.

Kontakt für Rückfragen:

Politik für die Katz‘ mit Tierglück Münster e.V.

Sabine Mahlow (Aktive)
Anke Feil (Initiatorin Politik für die Katz‘)
Melina Kraft (1. Vorsitzende Tierglück Münster e.V.)

info@politik-fuer-die-katz.de
info@tierglueck-muenster.de