Katzenschutz in Schleswig-Holstein Landesweite Kastrationsaktion startet heute
Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein unterstützen die landesweite Kastrationsaktion für Straßenkatzen, die am heute, am 26. Oktober startet. Bis zum 22. November können die Tiere in teilnehmenden Gemeinden erneut kostenlos kastriert werden – sofern die Mittel nicht vorher verbraucht sind. Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung von Straßenkatzen einzudämmen, ihr Leid zu verringern und die Tierheime zu entlasten. Für das Jahr 2026 stellt das Land Schleswig-Holstein insgesamt 110.000 Euro bereit. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein beteiligen sich mit jeweils 10.000 Euro an der Finanzierung.
„Mit der landesweiten Katzenschutzverordnung hat Schleswig-Holstein einen wichtigen Schritt getan, um neues Katzenleid zu verhindern. Damit der Katzenschutz nachhaltig wirkt, müssen jedoch auch die Straßenkatzen versorgt werden, die bereits ohne menschliche Fürsorge leben. Die seit 2014 durchgeführten Kastrationsaktionen bleiben deshalb unverzichtbar: Erst das Zusammenspiel aus einer Kastrationspflicht für Freigängerkatzen und der Kastration frei lebender Straßenkatzen kann die unkontrollierte Vermehrung wirksam eindämmen“, sagt Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein und Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes.
Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, ergänzt: „Millionen Straßenkatzen müssen bundesweit jeden Tag um ihr Überleben kämpfen. Viele leiden unter Hunger, Krankheiten und unbehandelten Verletzungen. Ihre Zahl und ihr Leid lassen sich nur dann dauerhaft verringern, wenn die unkontrollierte Vermehrung an der Wurzel angegangen wird. Wir fordern deshalb eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen.“
Bei der letzten Aktion im Frühjahr konnten mehr als 1.400 Katzen und somit insgesamt mehr als 33.000 Tiere seit Beginn der großangelegten Aktionen kastriert werden. Das Angebot in Schleswig-Holstein richtet sich vor allem an Tierschutzvereine, aber auch an andere Personen, die Straßenkatzen in einer der teilnehmenden Gemeinden eingefangen haben. Voraussetzung ist, dass der Überbringer bestätigt, dass es sich um eine Straßenkatze handelt. Nach der Kastration erhalten die Tiere zur Kennzeichnung einen Transponder mit Mikrochip und werden bei FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, registriert. Anschließend werden sie an ihren Fundstellen wieder freigelassen.
Weitere Informationen zur Aktion, eine Liste der teilnehmenden Gemeinden und die erforderlichen Dokumente finden sich auf den Websites der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Tierärztekammer Schleswig-Holstein.

