NRW erschwert Vermittlung von Listenhunden Tierschutzbund setzt sich für Änderungen am Runderlass ein

Der neue Runderlass zum Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen erschwert die Haltung und Vermittlung sogenannter Listenhunde. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen haben deshalb den Austausch mit dem zuständigen Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz gesucht. Nach ersten Gesprächen gehen die Tierschützer davon aus, dass zumindest die Regelung zurückgenommen werden soll, nach der eine Haltungserlaubnis widerrufen werden kann, wenn Kinder oder andere besonders schutzbedürftige Personen neu in den Haushalt kommen. Ein Gesprächstermin im Ministerium ist für kommenden Donnerstag vereinbart.

Der Deutsche Tierschutzbund und der Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen kritisieren, dass der Runderlass die pauschale Einstufung bestimmter Hunderassen als gefährlich weiter verfestigt. So soll das für eine Haltungserlaubnis erforderliche öffentliche Interesse aus Tierschutzgründen in der Regel verneint werden, wenn Kinder oder andere besonders schutzbedürftige Personen im Haushalt leben. Die Verbände setzen sich deshalb dafür ein, nicht nur die Regelung zum möglichen Widerruf einer Haltungserlaubnis bei späteren Veränderungen im Haushalt, sondern auch diese pauschale Einschränkung bei der Vermittlung zurückzunehmen.

„Kinder und andere besonders schutzbedürftige Personen müssen geschützt werden. Dafür braucht es aber eine individuelle Einschätzung des jeweiligen Hundes und seiner Haltungssituation. Hunde allein aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit pauschal als gefährlich einzustufen und ihnen damit die Chance auf ein Zuhause zu nehmen, ist fachlich nicht gerechtfertigt“, betont Judith Schönenstein, Präsidentin des Landestierschutzverbands Nordrhein-Westfalen und Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes.

Weniger Vermittlungschancen, mehr Tierleid
Schon heute bleiben Listenhunde durchschnittlich zwei- bis dreimal so lange im Tierheim wie andere Hunde, weil potenzielle Halter in Nordrhein-Westfalen strenge Vorgaben erfüllen müssen. Die neuen Regelungen schränken den Kreis möglicher Adoptanten weiter ein und verschärfen die ohnehin angespannte Situation der Einrichtungen. Zudem wirft die Regelung grundlegende Fragen zur praktischen Umsetzung auf: Wer gilt als besonders schutzbedürftig, und wie soll mit Situationen umgegangen werden, in denen beispielsweise Enkelkinder regelmäßig oder gelegentlich zu Besuch kommen? Eine pauschale Vorgabe kann solche unterschiedlichen Lebensumstände kaum angemessen berücksichtigen.