Deutscher Tierschutzbund zu Aufnahmen aus Tönnies-Schlachthof: „Verstöße gegen den Tierschutz dürfen nicht folgenlos bleiben“
Nach heimlich aufgenommenen Bildern aus dem Tönnies-Schlachthof in Kellinghusen in Schleswig-Holstein fordert der Deutsche Tierschutzbund eine umfassende Aufklärung der dokumentierten Missstände. Zugleich übt der Verband erneut Kritik an der CO₂-Betäubung und fordert wirksamere Kontrollen in Schlachtbetrieben.
Die dokumentierten Szenen sind nach Ansicht des Deutschen Tierschutzbundes alarmierend. Dazu gehört beispielsweise der grobe, unsachgemäße Umgang mit den Schweinen beim Treiben ebenso wie die Aufnahmen, auf denen einem betäubten, aber noch lebenden Tier ein Bein abgetrennt wird. „Wir erwarten, dass die dokumentierten Missstände umfassend aufgeklärt, Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen und wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um solche Vorfälle künftig zu verhindern. Verstöße dürfen nicht folgenlos bleiben. Dafür müssen die Schlachtunternehmen Verantwortung übernehmen und die Behörden wirksam kontrollieren können“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Der Fall verdeutlicht, dass die Einhaltung des Tierschutzrechts in Schlachthöfen wirksamer kontrolliert werden muss. Der Deutsche Tierschutzbund fordert deshalb eine verpflichtende Videoüberwachung in allen Schlachtbetrieben, die konsequent zur Eigenkontrolle durch die Unternehmen genutzt werden muss. Die Aufzeichnungen müssen den zuständigen Behörden für Kontrollen und die Aufklärung von Verstößen zugänglich sein. Ergänzend sollte künstliche Intelligenz eingesetzt werden, um tierschutzwidrige Vorgänge automatisiert und zuverlässig zu erkennen und zeitnah zu melden.
„Die Schlachtung von Tieren ist immer mit Leid verbunden. Solange Tiere für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden, müssen die Verantwortlichen jedoch alles daransetzen, ihnen vermeidbare Schmerzen, Angst und Stress zu ersparen”, sagt Schröder.
Die Aufnahmen führen vor Augen, welches Leid Schweine bei der Schlachtung erleben. Die CO₂-Betäubung löst bei den Tieren Erstickungsangst, Panik und Fluchtversuche aus. „Dass die CO₂-Betäubung EU-rechtlich zugelassen ist, macht sie nicht tiergerecht. Die Entwicklung und die Einführung tiergerechterer Verfahren müssen endlich konsequent vorangetrieben und extrem belastende Methoden verboten werden“, so Schröder.

