Niedersächsisches Hundegesetz, Hundeführerschein und Chip-Pflicht
Was muss der Hundehalter seit der Einführung im Juli 2011 beachten?
Seit dem Juli 2011 ist das Niedersächsiche Hundgesetz in Kraft. Es soll Beißattacken verhindern helfen und zum Tierschutz beitragen. Drei Punkte muss der Hundebesitzer (auch der zukünftige) beachten, damit er den Vorschriften genügt und mit seinem Vierbeiner glücklich wird:
Anmeldung bei einem zentralen Hunderegister:
Jeder Hundehalter muss seinen Hund anmelden. Dies soll der Ermittlung von Hunden dienen, die in einen Beißvorfall verwickelt sind. Besitzer können die Registrierung online über das Internet vornehmen.
Adresse: www.hunderegister-nds.de
Es sind zuerst Angaben zum Hundehalter, der sich ebenfalls registrieren muss, und dann zum Tier notwenig. Die Kosten betragen 14,50 € plus MWSt.
Alternativ kann die Anmeldung auch per Mail, schriftlich oder telefonisch vorgenommen werden, ist dann aber teurer.
Nachweis der Sachkunde – theoretisch und praktisch
Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können. Das gilt für jeden, der nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund erworben hat. Der Halter muss dazu eine theoretische Prüfung vor dem Erwerb des Hundes sowie eine praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres ablegen. Die theoretische Prüfung beinhaltet z.B. Fragen zur Hundeerziehung und Verhalten. Im Verlauf der praktischen Prüfung soll nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen und kontrollieren kann, so dass keine Gefahr von dem Hund ausgeht.
Eine Liste der anerkannten Prüfer gibt es hier als PDF-Datei: http://www.ml.niedersachsen.de/download/103289/Liste_der_anerkannten_Pruefer.pdf
Beispielfragen und andere Informationen stellt das zuständige Ministerium auf seiner Homepage zur Verfügung: Informationen zum Hundegesetz http://www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1810&article_id=93854&_psmand=7
Haftpflichtversicherung für Hunde
Das Hundegesetz hält eine Haftpflichtversicherung für das Tier für notwendig. Mit dieser soll es dem Halter leichter möglich sein, eventuelle Schäden zu bezahlen.